Website für Steuerberater: Mandanten gewinnen, Mitarbeiter finden, Pflichten erfüllen
Viele Steuerkanzleien haben nicht zu wenige, sondern die falschen Anfragen, und gleichzeitig zu wenige Bewerbungen. Eine gute Steuerberater-Website löst deshalb zwei Aufgaben: Sie filtert Mandanten, die zur Kanzlei passen, und sie überzeugt Fachkräfte. Dazu kommen die berufsrechtlichen Pflichtangaben und ein sicherer Weg für Belege und Unterlagen.
Mandanten filtern statt nur gewinnen
Schreiben Sie klar, für wen die Kanzlei arbeitet: Gründer, Freiberufler, GmbHs im Mittelstand, Ärzte, Landwirte, Privatpersonen mit Vermietung. Eine Seite je Zielgruppe mit deren typischen Fragen bringt bessere Anfragen als eine allgemeine Leistungsliste.
Im Anfrageformular helfen wenige qualifizierende Fragen, um vor dem Rückruf zu sehen, ob das Mandat passt:
- Rechtsform und ungefährer Umsatz.
- Gewünschte Leistungen: Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, private Steuererklärung.
- Wie die Buchhaltung heute läuft: digital über ein Portal, Belegordner, anderes Programm.
- Gewünschter Beginn, etwa ab dem nächsten Quartal oder ab dem Jahresabschluss.
Die Karriereseite ist oft wichtiger als die Startseite
Für viele Kanzleien ist Personal der Engpass, nicht Mandate. Eine eigene Karriereseite mit echten Angaben wirkt mehr als eine Stellenanzeige in einem Portal: Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Regelung, Fortbildung bis zum Steuerfachwirt oder Steuerberater, eingesetzte Software, Gehaltsrahmen, Fotos des echten Teams.
Machen Sie die Bewerbung einfach: kein Pflicht-Anschreiben, Upload des Lebenslaufs, Rückmeldung innerhalb einer genannten Frist. Jede Stelle bekommt eine eigene Unterseite mit strukturierten Daten für Stellenanzeigen, damit sie in der Google-Jobsuche erscheinen kann.
Berufsrecht und Impressum
§ 57a StBerG erlaubt Werbung, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Fachliche Ratgeber, transparente Leistungsbeschreibungen und Hinweise zu Fristen passen dazu.
Ins Impressum gehören neben den üblichen Angaben:
- Gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ und der Staat, in dem sie verliehen wurde.
- Die zuständige Steuerberaterkammer.
- Die berufsrechtlichen Regelungen (StBerG, DVStB, BOStB, StBVV) und wo sie zugänglich sind.
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung, die nach § 67 StBerG Pflicht ist: Versicherer, Anschrift, räumlicher Geltungsbereich.
Belege und Unterlagen sicher austauschen
Steuerunterlagen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ein Kontaktformular, das Anhänge unverschlüsselt per E-Mail weiterleitet, ist dafür ungeeignet. Verweisen Sie auf der Website auf den sicheren Weg, den die Kanzlei ohnehin nutzt, etwa ein Mandantenportal oder einen verschlüsselten Upload, und erklären Sie neuen Mandanten in einer kurzen Anleitung, wie es funktioniert.
Seit 2025 empfangen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen; viele Mandanten fragen, wie diese in die Buchhaltung kommen. Eine Seite, die diesen Ablauf in Ihrer Kanzlei erklärt, beantwortet eine aktuelle Suchfrage und zeigt Kompetenz.
Eine Kanzlei-Website mit Zielgruppenseiten, Karrierebereich und Pflichtangaben beginnt bei uns bei 1.800 € zum Festpreis.
Häufige Fragen
- Sollen wir Preise auf der Website nennen?
- Die Vergütung richtet sich nach der StBVV und dem Einzelfall. Sie können aber typische Pakete beschreiben, etwa monatliche Buchhaltung für Freiberufler, und erklären, wovon der Preis abhängt. Das filtert unpassende Anfragen.
- Brauchen wir einen Blog?
- Kurze, aktuelle Beiträge zu Fristen und Gesetzesänderungen, die Ihre Zielgruppen betreffen, lohnen sich. Allgemeine Steuernachrichten ohne Bezug zu Ihren Mandanten bringen kaum Anfragen.
- Können wir Stellenanzeigen selbst einstellen?
- Ja. Stellen legen Sie im Redaktionsbereich an, die strukturierten Daten für die Google-Jobsuche werden automatisch erzeugt.
Quellen
Nennen Sie uns Ihre Zielgruppen und offenen Stellen. Sie erhalten eine Seitenstruktur für Mandanten und Bewerber und einen Festpreis.
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