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7 Min. LesezeitVon Onravetoni

Rechtsform wählen: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH

Die Rechtsform entscheidet, wer haftet, wie viel Verwaltung anfällt und wie Gewinne besteuert werden. Für die meisten kleinen Unternehmen läuft die Wahl auf vier Möglichkeiten hinaus. Hier ein verständlicher Vergleich als Vorbereitung für das Gespräch mit Steuerberatung oder Notariat.

Einzelunternehmen

Der einfachste Start: Gewerbe anmelden, und es kann losgehen. Sie haften mit Ihrem Privatvermögen, und Gewinne unterliegen der Einkommensteuer. Bei der Gewerbesteuer haben Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen jährlichen Freibetrag von 24.500 € (§ 11 GewStG). Die Eintragung ins Handelsregister als e. K. wird nötig, sobald der Betrieb eine kaufmännische Einrichtung erfordert.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Geschäft betreiben, ohne eine andere Form zu wählen, bilden automatisch eine GbR. Alle Gesellschafter haften persönlich. Seit 2024 kann eine GbR als eGbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, und für bestimmte Geschäfte wie den Erwerb von Immobilien muss sie es. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist vom ersten Tag an ratsam.

UG und GmbH: beschränkte Haftung

Eine GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 €, von dem vor der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss (§ 5 und § 7 GmbHG). Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit 1 € starten, muss aber ein Viertel jedes Jahresüberschusses zurücklegen, bis das Stammkapital auf 25.000 € erhöht ist (§ 5a GmbHG). Beide brauchen Notar, Handelsregistereintrag und Jahresabschlüsse:

  • Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, außer bei persönlichem Verschulden der Geschäftsführung.
  • Körperschaftsteuer von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, dazu Gewerbesteuer; ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz schrittweise bis auf 10 % im Jahr 2032.
  • Das Gehalt der Geschäftsführung als Betriebsausgabe.
  • Höhere Kosten für Gründung, Buchhaltung und Jahresabschluss.

Beispiel: ein Café eröffnen

Ein Café mit Angestellten, Mietvertrag und Kredit trägt echte Haftungsrisiken, deshalb wählen viele Inhaber eine UG oder GmbH. Ein Foodtruck, den eine Person betreibt, kann als Einzelunternehmen starten und die Rechtsform später wechseln, wenn Umsatz und Risiko wachsen. Ein späterer Wechsel ist möglich, kostet aber Gebühren und Beratung.

Fragen für Ihre Steuerberatung

Erwarteter Gewinn in den ersten drei Jahren, Haftungsrisiken, Pläne für Partner oder Investoren und ob Sie sich ein Gehalt zahlen möchten: Davon hängt die beste Form ab. Lassen Sie Ihre Pläne prüfen, bevor Sie unterschreiben; dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sobald das Unternehmen steht, helfen wir mit Website, Impressum und Abläufen.

Häufige Fragen

Ist eine UG ein guter Start?
Bei kleinem Budget und echten Haftungsrisiken oft ja. Manche Lieferanten und Banken sehen sie als weniger kreditwürdig, und die Rücklagenpflicht muss eingehalten werden.
Kann ich später vom Einzelunternehmen zur GmbH wechseln?
Ja, durch Umwandlung oder Neugründung mit Einbringung des Betriebs. Planen Sie das mit der Steuerberatung, weil Steuern entstehen können.
Welche Rechtsform zahlt die wenigsten Steuern?
Das hängt von Gewinn, Gehalt und Ausschüttungen ab. Bei höheren Gewinnen kann eine GmbH günstiger sein; in den ersten Jahren ist ein Einzelunternehmen oft einfacher. Nur eine Rechnung mit Ihren Zahlen gibt Gewissheit.

Quellen

Erzählen Sie uns, was Sie gründen möchten und mit wem. Wir helfen, die Fragen für die Steuerberatung vorzubereiten, und richten Website und Abläufe ein.

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