← Alle Artikel
6 Min. LesezeitVon Onravetoni

Website für Arzt- und Zahnarztpraxen: was Patienten suchen und was Pflicht ist

Patienten öffnen die Website einer Praxis meist mit einer von vier Fragen: Behandelt die Praxis mein Anliegen, wann ist sie geöffnet, wie bekomme ich einen Termin und wie komme ich hin. Eine gute Praxis-Website beantwortet diese Fragen auf dem Smartphone in Sekunden – und hält dabei die Regeln ein, die für Heilberufe strenger sind als für andere Branchen.

Was Patienten auf einer Praxis-Website suchen

Ordnen Sie die Website nach den Fragen der Patienten, nicht nach dem Organigramm der Praxis.

  • Leistungen in verständlicher Sprache, je Schwerpunkt eine eigene Seite.
  • Sprechzeiten, Telefonzeiten und Vertretung im Urlaub – aktuell gehalten.
  • Online-Terminbuchung oder klarer Weg zum Termin.
  • Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit der Räume.
  • Team mit Qualifikationen und Sprachen, die in der Praxis gesprochen werden.

Pflichtangaben und Werberegeln für Heilberufe

Für Ärzte und Zahnärzte als reglementierte Berufe verlangt das Impressum mehr als üblich: unter anderem die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen. Hinzu kommen Datenschutzerklärung und, bei nicht notwendigen Cookies, eine Einwilligung.

Werbung ist für Heilberufe durch Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz eingeschränkt. Halten Sie Texte sachlich, vermeiden Sie Heilversprechen und reißerische Vergleiche. Im Zweifel lassen Sie die Texte von Kammer oder Kanzlei prüfen – wir setzen die freigegebenen Inhalte um, leisten aber keine Rechtsberatung.

Gesundheitsdaten: kein normales Kontaktformular

Beschwerden, Diagnosen und Befunde sind Gesundheitsdaten und besonders geschützt. Ein einfaches Kontaktformular, das solche Angaben unverschlüsselt per E-Mail verschickt, ist dafür ungeeignet. Fragen Sie im Formular nur ab, was für den Rückruf nötig ist, und nutzen Sie für Termine einen etablierten Buchungsanbieter mit Auftragsverarbeitungsvertrag.

Prüfen Sie auch Schriften, Karten und Videos von Drittanbietern: Werden sie ohne Einwilligung geladen, gehen Daten der Besucher an Dritte. Lokal eingebundene Schriften und eine Karte erst nach Klick vermeiden das.

Gefunden werden und was die Website kostet

Patienten suchen lokal: „Hausarzt“, „Zahnarzt“ oder „Physiotherapie“ plus Ort oder „in der Nähe“. Ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit korrekten Sprechzeiten und eine eigene Seite je Schwerpunkt mit Ortsangabe bringen hier am meisten.

Für die meisten Praxen reichen fünf bis zehn Seiten. Bei uns beginnt eine solche Website bei 1.800 € zum Festpreis, inklusive Einbindung der Terminbuchung, Pflichttexte nach Ihrer Vorlage und SEO-Grundlage. Domain, Hosting und die Gebühr des Buchungsanbieters kommen laufend hinzu.

Häufige Fragen

Darf ich Patientenbewertungen auf der Website zeigen?
Das hängt von Form und Inhalt ab und ist für Heilberufe eingeschränkt. Lassen Sie geplante Inhalte vorab von Kammer oder Kanzlei prüfen. Ein Link zu Ihrem Google-Profil ist meist unproblematischer.
Welche Online-Terminbuchung sollen wir einbinden?
Die, die Ihre Praxissoftware unterstützt und für die es einen Auftragsverarbeitungsvertrag gibt. Wir binden den Anbieter Ihrer Wahl ein.
Können wir Sprechzeiten selbst ändern?
Ja. Sprechzeiten, Urlaubsvertretung und Neuigkeiten pflegen Sie ohne Entwickler.

Quellen

Nennen Sie uns Fachrichtung, Schwerpunkte und Ihre Terminbuchung. Sie erhalten eine Seitenstruktur und einen Festpreis für die Praxis-Website.

Praxis-Website anfragen