Website für Ferienwohnung und Ferienhaus: direkt vermieten, Regeln einhalten
Wer eine oder mehrere Ferienwohnungen vermietet, lebt oft von Airbnb, Booking.com oder regionalen Portalen. Eine eigene Website lohnt sich trotzdem: Stammgäste buchen direkt, Empfehlungen landen bei Ihnen statt beim Portal, und die Provision bleibt in der Kasse. Dieser Artikel zeigt, was eine Ferienwohnungs-Website braucht und welche Regeln seit 2025 und 2026 gelten.
Was Gäste auf einen Blick sehen wollen
Ferienwohnungsgäste vergleichen sehr genau. Die Website sollte zeigen:
- Echte Fotos aller Räume, des Ausblicks und der Umgebung, nicht nur Schokoladenseiten.
- Belegungskalender, der mit den Portalen synchronisiert ist, damit es keine Doppelbuchungen gibt.
- Preise pro Nacht und Saison, Mindestaufenthalt, Endreinigung, Kurtaxe und Kaution.
- Ausstattung: Betten, Küche, WLAN, Parkplatz, Haustiere, Ladestation.
- Lage mit Entfernungen zu Strand, Skilift, Altstadt oder Bahnhof.
Direkt buchen statt Anfrageformular
Ein reines Anfrageformular kostet Buchungen: Gäste wollen sofort wissen, ob der Zeitraum frei ist und was er kostet. Ein Buchungssystem mit Kalender, Preisberechnung und Anzahlung per Karte oder Überweisung reicht für die meisten Gastgeber. Wichtig ist der Kalenderabgleich mit allen Portalen, meist über iCal oder einen Channel-Manager.
Geben Sie Direktbuchern einen Grund: einen etwas günstigeren Preis, keine Servicegebühr wie auf dem Portal oder ein Willkommenspaket. Plattformen dürfen Ihnen das nicht verbieten.
Registrierungsnummer und neue EU-Regeln
Seit dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Verordnung 2024/1028 über Daten zur Kurzzeitvermietung. Wo eine Gemeinde ein Registrierungsverfahren für Ferienwohnungen eingeführt hat, etwa im Rahmen einer Zweckentfremdungssatzung, brauchen Gastgeber eine Registrierungsnummer, und Plattformen dürfen Inserate dort nur mit gültiger Nummer zeigen. Ob Ihre Gemeinde ein solches Verfahren hat, erfahren Sie bei der Kommune. Wenn Sie eine Nummer haben, zeigen Sie sie auch auf Ihrer Website.
Für deutsche Gäste entfällt seit dem 1. Januar 2025 der Meldeschein; ausländische Gäste müssen ihn weiterhin ausfüllen. Kurtaxe oder Beherbergungsabgaben richten sich nach der jeweiligen Gemeinde.
Gefunden werden und Kosten
Gäste suchen „Ferienwohnung“ plus Ort, oft mit Merkmalen wie „mit Hund“, „am Strand“ oder „mit Sauna“. Eine Seite je Wohnung mit diesen Merkmalen im Text, ein Google-Unternehmensprofil und Inhalte über die Umgebung helfen, neben den Portalen gefunden zu werden. Eine Website für eine bis fünf Ferienwohnungen mit Belegungskalender und Direktbuchung beginnt bei uns bei 1.800 €.
Häufige Fragen
- Lohnt sich eine eigene Website für nur eine Ferienwohnung?
- Wenn Sie viele Stammgäste oder Empfehlungen haben, ja: Schon wenige Direktbuchungen im Jahr sparen spürbar Provision. Für eine einzelne Wohnung reicht oft eine kompakte Seite mit Kalender und Buchung.
- Wie vermeide ich Doppelbuchungen mit Airbnb und Booking.com?
- Mit einem Kalenderabgleich: Ein Channel-Manager oder iCal-Synchronisation sperrt gebuchte Tage auf allen Kanälen. Prüfen Sie, wie oft der Abgleich läuft.
- Muss ich auf der Website eine Registrierungsnummer angeben?
- Die Verordnung verpflichtet vor allem Plattformen, Nummern anzuzeigen, wo ein Registrierungsverfahren besteht. Auf der eigenen Website schafft die Angabe Vertrauen; klären Sie die Pflicht mit Ihrer Gemeinde.
Quellen
Nennen Sie uns Ihre Wohnungen, die Portale, auf denen Sie vermieten, und Ihr Kalendersystem. Sie erhalten einen Seitenplan und einen Festpreis.
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