Website für Personal Trainer und Fitness-Coaches: Angebot, Buchung und Online-Kurse
Personal Trainer verkaufen Vertrauen: Interessenten wollen sehen, ob der Trainer zu ihrem Ziel passt, wie das Training abläuft und was es kostet. Immer mehr Trainer ergänzen das Training vor Ort um Online-Programme. Gerade dort lauert eine rechtliche Falle, die viele nicht kennen. Dieser Artikel zeigt beides: eine Website, die Erstgespräche bringt, und die Regeln für Online-Angebote.
Ein klares Angebot für eine klare Zielgruppe
„Personal Training für alle“ überzeugt niemanden. Benennen Sie, für wen Sie am besten sind: Einstieg nach langer Pause, Rückenprobleme nach Rücksprache mit dem Arzt, Vorbereitung auf einen Lauf, Training für Schwangere oder Senioren. Jede Zielgruppe bekommt eine eigene Seite mit Ablauf, typischen Fragen und echten Erfahrungsberichten.
Zeigen Sie den Ablauf: Erstgespräch, Ziel und Ausgangslage, Trainingsplan, Termine, Erfolgskontrolle. Interessenten buchen eher, wenn sie wissen, was in der ersten Stunde passiert.
Erstgespräch buchen und Preise nennen
Der wichtigste Button ist „Kostenloses Erstgespräch buchen“, verbunden mit Ihrem Kalender. Nennen Sie Preise oder Pakete: Einzelstunde, Zehnerkarte, Monatsbetreuung. Preise vorab filtern Interessenten, die nicht passen, und sparen Ihnen Gespräche.
Fragen Sie im Formular nur ab, was Sie vor dem Gespräch brauchen. Angaben zu Erkrankungen oder Verletzungen sind Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und gehören ins persönliche Gespräch, nicht in ein Webformular.
Vorsicht bei Online-Coaching: das Fernunterrichtsschutzgesetz
Das Fernunterrichtsschutzgesetz verlangt für Fernlehrgänge eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fernunterricht liegt vor, wenn gegen Entgelt Kenntnisse vermittelt werden, Lehrender und Lernender überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende den Lernerfolg überwacht.
Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 entschieden (III ZR 109/24), dass das Gesetz auch für Online-Coaching und Mentoring gilt, und zwar nicht nur gegenüber Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmern. Ohne Zulassung ist der Vertrag nichtig, und Teilnehmer können gezahlte Beträge zurückverlangen. Für Online-Programme mit aufgezeichneten Inhalten und Fragerunden sollten Sie deshalb vor dem Verkauf rechtlich prüfen lassen, ob eine Zulassung nötig ist. Reines Live-Training per Video ohne Lernerfolgskontrolle ist anders zu bewerten als ein Kurs mit Modulen und Aufgaben.
Gefunden werden
Für Training vor Ort zählt die lokale Suche: „Personal Trainer“ plus Stadt oder Stadtteil. Ein Google-Unternehmensprofil mit Bewertungen und eine Seite je Zielgruppe mit Ortsbezug helfen am meisten. Für Online-Angebote zählt eher Inhalt: Artikel, die die Fragen Ihrer Zielgruppe beantworten. Eine Trainer-Website mit Angebot, Buchung und Zielgruppenseiten beginnt bei uns bei 1.800 €; eine einzelne Landingpage für ein Programm ab 600 €.
Häufige Fragen
- Reicht für Personal Trainer eine Landingpage?
- Für ein einzelnes Angebot oder eine Werbekampagne ja. Wer mehrere Zielgruppen anspricht und lokal gefunden werden will, ist mit einer kleinen Website mit mehreren Seiten besser bedient.
- Dürfen wir Vorher-Nachher-Fotos von Kunden zeigen?
- Nur mit Einwilligung der Kunden, am besten schriftlich, und ohne irreführende Bearbeitung. Versprechen Sie keine Ergebnisse, die nicht jeder erreichen kann.
- Brauche ich für jedes Online-Angebot eine ZFU-Zulassung?
- Nicht für jedes. Es kommt darauf an, ob Kenntnisse vermittelt werden, ob überwiegend räumlich getrennt gelernt wird und ob Sie den Lernerfolg überwachen. Lassen Sie konkrete Programme vor dem Start prüfen.
Quellen
Nennen Sie uns Ihre Zielgruppen und Angebote, vor Ort und online. Sie erhalten einen Seitenplan und einen Festpreis.
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