Website für Buchhaltungsbüros: Mandanten gewinnen innerhalb der gesetzlichen Grenzen
Selbstständige Buchhalter konkurrieren mit Steuerkanzleien und Software und dürfen nur einen Teil dessen anbieten, was Steuerberater tun. Eine gute Website macht das Angebot klar, zeigt, mit welcher Software Sie arbeiten, und macht es kleinen Unternehmen leicht, ihre Belege sicher zu übergeben.
Klar sagen, was Sie anbieten dürfen
In Deutschland dürfen Buchhalter mit der nötigen Qualifikation laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung erledigen und Lohnsteuer-Anmeldungen fertigen (§ 6 Nr. 4 StBerG). Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind Steuerberatern vorbehalten. Beschreiben Sie Ihre Leistungen innerhalb dieser Grenzen und nennen Sie die Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien, wo es sie gibt.
Pakete und Preise
Kleine Unternehmen wollen wissen, was es pro Monat kostet. Bieten Sie Pakete an und erklären Sie, was enthalten ist und wie die Übergabe an die Steuerkanzlei funktioniert:
- Monatliche Buchhaltung nach Anzahl der Belege.
- Lohnabrechnung je Mitarbeiter.
- Datenübergabe an die Steuerkanzlei, etwa über DATEV.
- Optionale Zusatzleistungen wie Zahlungserinnerungen oder Auswertungen.
Software und digitale Belege
Nennen Sie die Software, mit der Sie arbeiten, etwa DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk, und erklären Sie, wie Mandanten Belege senden: über ein Upload-Portal, eine App oder E-Mail-Weiterleitung. Ein klarer Ablauf zieht Mandanten an, die genug von Schuhkartons voller Papier haben.
Sicherer Belegaustausch
Belege und Lohndaten sind vertraulich. Nutzen Sie ein verschlüsseltes Portal oder die Upload-Funktion Ihrer Buchhaltungssoftware, kein einfaches Kontaktformular mit Anhängen. Erwähnen Sie Datenschutz und Ihre Auftragsverarbeitungsverträge auf der Website.
Lokale Suche und Kosten
Mandanten suchen „Buchhaltungsbüro“ oder „Lohnbuchhaltung“ plus Ort. Ein Google-Unternehmensprofil, Seiten je Leistung und eine klare Erklärung der Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien bringen passende Anfragen. Eine Website für Buchhaltungsbüros mit Leistungsseiten, Paketen und Anfrageformular beginnt bei uns bei 1.800 €.
Häufige Fragen
- Darf ein Buchhalter Jahresabschlüsse erstellen?
- Nein. Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind Steuerberatern und anderen befugten Berufen vorbehalten. Buchhalter dürfen die laufende Buchführung und Lohnabrechnung im Rahmen von § 6 Nr. 4 StBerG übernehmen.
- Sollten wir Preise zeigen?
- Ja, zumindest Startpreise je Paket. Sie filtern Anfragen und sparen Erstgespräche.
- Können Mandanten Belege auf unserer Website hochladen?
- Besser über den sicheren Upload Ihrer Buchhaltungssoftware oder ein Mandantenportal. Wir verlinken ihn auf der Website und erklären den Ablauf.
Quellen
Erzählen Sie uns von Ihren Leistungen, Ihrer Software und Ihren Mandanten. Sie erhalten einen Seitenplan und einen Festpreis für Ihre Website.
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