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6 Min. LesezeitVon Onravetoni

Online-Tischreservierung fürs Restaurant: System wählen, No-Shows senken

Am Telefon reservieren heißt für viele Restaurants: Unterbrechung im Service, Zettel, Missverständnisse und Tische, die leer bleiben, weil Gäste nicht kommen. Ein Online-Reservierungssystem nimmt Buchungen rund um die Uhr an, erinnert Gäste und macht Ausfälle planbar. Dieser Artikel zeigt, was ein gutes System können muss und wie Sie No-Show-Gebühren rechtssicher einsetzen.

Was ein Reservierungssystem können sollte

Vergleichen Sie Anbieter an diesen Punkten:

  • Tischplan mit Tischgrößen, Kombinationen und Schichten, damit nicht mehr gebucht wird als möglich.
  • Buchung über Website, Google-Profil und soziale Netzwerke in denselben Kalender.
  • Automatische Bestätigung und Erinnerung per E-Mail oder SMS, mit einfachem Absagelink.
  • Notizen zu Allergien, Anlässen und Stammgästen.
  • Warteliste und Freigabe kurzfristig abgesagter Tische.
  • Kontingente: nicht alle Tische online freigeben, damit Laufkundschaft Platz findet.

No-Shows: Erinnern, Anzahlung, Ausfallgebühr

Die günstigste Maßnahme ist die Erinnerung am Vortag mit einem Absagelink. Viele Gäste vergessen eine Reservierung schlicht; wer leicht absagen kann, tut es auch. Bei großen Gruppen, Feiertagen oder Menüs lohnen Anzahlung oder hinterlegte Karte.

Eine No-Show-Gebühr ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale grundsätzlich zulässig, wenn sie wirksam vereinbart ist: Der Gast muss vor der Reservierung deutlich auf Bedingungen und Höhe hingewiesen werden und aktiv zustimmen, etwa per Häkchen. Die Höhe muss sich am realistisch zu erwartenden Schaden orientieren; überhöhte Pauschalen in AGB können nach § 307 und § 309 Nr. 5 BGB unwirksam sein. Gäste müssen nachweisen dürfen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Reservierung über Google und die Website

Viele Gäste reservieren direkt aus der Google-Suche oder Google Maps. Prüfen Sie, ob Ihr System mit „Reservieren mit Google“ verbunden werden kann, und setzen Sie auf der Website einen Reservierungsbutton auf jede Seite. Der Reservierungsweg sollte im Design Ihrer Website bleiben und auf dem Smartphone in unter einer Minute funktionieren.

Datenschutz und Kosten

Ein Reservierungssystem speichert Namen, Telefonnummern und oft Notizen zu Allergien, also auch Gesundheitsdaten. Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag, nennen Sie das System in der Datenschutzerklärung und löschen Sie alte Reservierungen nach einer festgelegten Frist. Werbung an Gäste aus dem Reservierungssystem braucht eine eigene Rechtsgrundlage.

Anbieter rechnen pauschal pro Monat oder pro Gast ab; manche Plattformen nehmen zusätzlich Gebühren für Gäste, die über ihr Portal kommen. Die Einbindung Ihres Systems in die Website und die Anbindung an Kasse oder CRM richten wir ab 600 € ein.

Häufige Fragen

Wie hoch darf eine No-Show-Gebühr sein?
So hoch wie der realistisch zu erwartende Schaden, etwa entgangener Gewinn aus dem Tisch. Überhöhte Pauschalen sind angreifbar; Gäste müssen einen geringeren Schaden nachweisen dürfen.
Sollen alle Tische online buchbar sein?
Meist nicht. Ein Kontingent für Laufkundschaft und Stammgäste am Telefon hält das Restaurant flexibel.
Können Reservierungen in unsere Kasse übernommen werden?
Bei vielen Kassen- und Reservierungssystemen ja, über Schnittstellen. Wir prüfen, ob Ihre Systeme zusammenpassen.

Quellen

Nennen Sie uns Ihr Restaurant, Ihre Tischzahl und wie Sie heute reservieren. Wir empfehlen ein System und binden es in Website und Kasse ein.

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