Rechtliche Pflichten im Onlineshop 2026: Checkliste für Händler in Deutschland
Ein Onlineshop in Deutschland muss mehr leisten als eine normale Firmenwebsite: Preise korrekt ausweisen, Verbraucher vor der Bestellung informieren, Widerruf ermöglichen und seit 2026 sogar einen eigenen Button dafür anbieten. Diese Checkliste sortiert die Pflichten danach, wo sie im Shop auftauchen: vor dem Start, auf jeder Seite, auf der Produktseite, im Bestellprozess und danach. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine geprüften Rechtstexte, zeigt aber, was technisch umgesetzt sein muss.
Vor dem Start: Registrierungen
Einige Pflichten bestehen, bevor das erste Produkt verkauft ist:
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
- Verpackungsregister LUCID: Wer verpackte Ware an private Endverbraucher verschickt, muss sich vor dem ersten Verkauf bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und sich für Versandverpackungen an einem dualen System beteiligen.
- Elektrogeräte und Batterien: Hier gelten eigene Registrierungspflichten bei der stiftung ear, bevor die Produkte angeboten werden.
Auf jeder Seite: Impressum, Datenschutz, Streitbeilegung
Impressum nach § 5 DDG und Datenschutzerklärung müssen von jeder Seite erreichbar sein. Dazu gehört bei Shops die Information nach § 36 VSBG, ob Sie an Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen. Pflicht ist diese Angabe für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden.
Den früher vorgeschriebenen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) gibt es nicht mehr: Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet, die Linkpflicht ist entfallen. Entfernen Sie alte Hinweise aus Impressum, AGB und E-Mail-Signaturen, denn ein toter Verweis kann seinerseits irreführend sein.
Auf der Produktseite: Preise und Produktsicherheit
Die Produktseite trägt die meisten Pflichtangaben:
- Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und ein klarer Hinweis auf Versandkosten (Preisangabenverordnung).
- Grundpreis je Kilogramm, Liter oder Meter bei Waren, die nach Gewicht, Volumen oder Länge angeboten werden, klar erkennbar und gut lesbar neben dem Gesamtpreis.
- Bei Preisermäßigungen der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage als Bezugspunkt (§ 11 PAngV).
- Lieferzeit oder Liefertermin.
- Seit dem 13. Dezember 2024 nach Art. 19 der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988: Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU auch der verantwortlichen Person in der EU, Angaben zur Identifizierung des Produkts sowie Warn- und Sicherheitshinweise.
Im Bestellprozess: Button-Lösung und Widerrufsbutton
Unmittelbar vor der Bestellung müssen die wesentlichen Informationen noch einmal klar sichtbar sein, und der Bestellbutton muss eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“ (§ 312j Abs. 3 BGB). „Weiter“ oder „Bestellung abschließen“ reicht nicht. Fehlt die korrekte Beschriftung, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Neu seit dem 19. Juni 2026 ist die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB. Für Shops bedeutet das konkret:
- Eine Schaltfläche mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutender eindeutiger Beschriftung, während der Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich.
- Abgefragt werden nur Name, Angaben zur Identifizierung des Vertrags (etwa Bestellnummer) und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung.
- Ein zweiter Schritt mit einer Bestätigungsfunktion, beschriftet mit „Widerruf bestätigen“ oder gleichbedeutend.
- Eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Datenschutz und Barrierefreiheit
Tracking- und Werbepixel brauchen eine Einwilligung mit gleichwertiger Ablehnmöglichkeit; Details im Artikel zum Cookie-Banner. Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Onlineshops, die an Verbraucher verkaufen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme; was das für Ihren Shop bedeutet, beschreiben wir im Artikel zur Barrierefreiheit.
Checkliste zum Abhaken
Prüfen Sie Ihren Shop einmal vollständig und danach bei jeder größeren Änderung an Theme, Checkout oder Apps:
- LUCID-Registrierung und Systembeteiligung vorhanden.
- Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular erreichbar.
- Angabe nach § 36 VSBG vorhanden, Hinweise auf die OS-Plattform entfernt.
- Gesamtpreis, Versandkosten, Grundpreis und Lieferzeit auf jeder Produktseite.
- Streichpreise beziehen sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage.
- Hersteller- und Sicherheitsangaben nach GPSR auf jeder Produktseite.
- Bestellbutton mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet.
- Widerrufsbutton „Vertrag widerrufen“ mit Bestätigungsschritt und automatischer Eingangsbestätigung.
- Kein Tracking vor Einwilligung, Ablehnen auf der ersten Ebene.
- BFSG-Pflicht geprüft und bei Bedarf umgesetzt.
Häufige Fragen
- Gilt das alles auch für einen reinen B2B-Shop?
- Viele Verbraucherschutzpflichten, etwa Widerrufsrecht und Widerrufsbutton, gelten nur gegenüber Verbrauchern. Dafür muss der Shop wirksam auf Geschäftskunden beschränkt sein, zum Beispiel durch Prüfung bei der Registrierung, nicht nur durch einen Hinweis. Impressum, Datenschutz und Produktsicherheit gelten auch im B2B.
- Wo platziere ich den Widerrufsbutton am besten?
- Bewährt hat sich ein dauerhaft sichtbarer Link im Footer, der ohne Login zur Widerrufsstrecke führt, plus ein Link in der Bestellbestätigung und im Kundenkonto. Die Funktion darf nicht hinter einer Anmeldung versteckt sein.
- Brauche ich geprüfte Rechtstexte?
- Ja. Rechtstexte aus einem Abo bei einem Händlerverband oder einer spezialisierten Kanzlei werden bei Gesetzesänderungen aktualisiert. Die technische Umsetzung im Shop, also Buttons, Pflichtfelder und Abläufe, übernimmt Ihr Entwickler.
Quellen
Senden Sie uns die Adresse Ihres Shops. Wir prüfen Produktseiten, Checkout und Widerrufsstrecke und setzen fehlende Pflichtfunktionen technisch um.
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