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7 Min. LesezeitVon Onravetoni

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Ist Ihre Website betroffen und was ist zu tun?

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind – darunter Online-Shops und andere Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen. Viele kleine Unternehmen fragen sich jetzt, ob sie betroffen sind. Dieser Artikel ordnet die wichtigsten Punkte ein; er ersetzt keine Rechtsberatung.

Wer ist betroffen?

Erfasst sind unter anderem „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ für Verbraucher: Websites und Apps, über die Unternehmen ihre Produkte oder Dienstleistungen an Endkunden verkaufen, typischerweise Online-Shops und Buchungsstrecken. Eine reine Informations-Website ohne Vertragsabschluss fällt nach verbreiteter Einschätzung nicht unter diese Kategorie – sobald Kunden aber online kaufen, buchen oder bezahlen können, sollten Sie genau prüfen.

Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, sind nicht erfasst, weil das Gesetz auf Verbraucher abzielt. Achten Sie darauf, dass das auch tatsächlich erkennbar ist – etwa durch klare Hinweise und Prüfung der Kundeneigenschaft.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt nach den Erläuterungen der IHK, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat. Die Ausnahme gilt nicht für Kleinstunternehmen, die bestimmte digitale Produkte in Verkehr bringen.

Wer heute knapp unter der Grenze liegt, sollte trotzdem planen: Wächst das Team, fällt die Ausnahme weg. Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist deutlich günstiger, als einen fertigen Shop nachträglich umzubauen.

Was technisch verlangt wird

Das Gesetz selbst nennt keine konkreten technischen Normen. Als Maßstab gelten in der Praxis die harmonisierte Norm EN 301 549 und die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Typische Prüfpunkte:

  • Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist sichtbar.
  • Bilder haben Alternativtexte, Formularfelder sind beschriftet.
  • Kontraste von Text und Hintergrund sind ausreichend.
  • Überschriften sind sinnvoll gegliedert, Seiten haben eindeutige Titel.
  • Fehlermeldungen in Formularen sind verständlich und mit dem Feld verknüpft.
  • Inhalte bleiben bei Vergrößerung auf 200 % nutzbar.

Pflichtinformationen, Kontrolle und Risiken

Dienstleister müssen Informationen in barrierefreier Form bereitstellen, zum Beispiel in den AGB: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, wie sie die Anforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die Überwachung liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder; laut IHK drohen bei Verstößen unter anderem Bußgelder bis 100.000 Euro sowie Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände.

Für Online-Shops gibt es keine Übergangsfrist. Sinnvoller Start: eine Prüfung der wichtigsten Seiten – Startseite, Produktseite, Warenkorb, Kasse, Kontaktformular – mit Tastatur und einem automatischen Prüfwerkzeug, dann die Mängel nach Häufigkeit beheben. Bei uns sind die Prüfung und Behebung technischer Barrieren Teil von Website- und Shop-Projekten; die rechtliche Bewertung übernimmt Ihre Kanzlei.

Häufige Fragen

Muss meine Firmenwebsite ohne Online-Shop barrierefrei sein?
Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss mit Verbrauchern fällt nach verbreiteter Einschätzung nicht unter das BFSG. Prüfen Sie den Einzelfall mit Ihrer Kanzlei; barrierearme Seiten sind unabhängig davon für alle Besucher besser nutzbar.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
In der Regel nicht. Overlays verändern die Darstellung, beheben aber keine Fehler im Code wie fehlende Beschriftungen oder nicht bedienbare Menüs.
Hilft Barrierefreiheit auch bei Google?
Viele Anforderungen überschneiden sich mit guter technischer SEO: klare Überschriften, Alternativtexte, verständliche Seitentitel und schnelle, stabile Seiten.

Quellen

Senden Sie uns die Adresse Ihres Shops. Wir prüfen Startseite, Produktseite, Warenkorb und Kasse auf technische Barrieren und nennen einen Festpreis für die Behebung.

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