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7 Min. LesezeitVon Onravetoni

Website für Immobilienmakler: Eigentümer gewinnen, Exposés rechtssicher anbieten

Käufer und Mieter finden Ihre Objekte meist über die großen Immobilienportale. Die eigene Website hat deshalb eine andere Hauptaufgabe: Eigentümer überzeugen, Ihnen den Verkauf anzuvertrauen. Gleichzeitig ist sie Schaufenster für Objekte und muss dafür Pflichtangaben enthalten, die Makler-Websites häufig vergessen.

Die wichtigste Zielgruppe: Eigentümer

Ein Objekt auf der Website bringt einen Käufer. Ein gewonnener Eigentümer bringt einen Auftrag. Bauen Sie die Website deshalb um die Fragen von Verkäufern herum:

  • Wie läuft ein Verkauf mit Ihnen ab, von der Bewertung bis zum Notartermin?
  • Welche Unterlagen braucht der Eigentümer, und wer besorgt sie?
  • Wie ermitteln Sie den Angebotspreis, und wie lange dauert ein Verkauf in Ihrer Region typischerweise?
  • Referenzen: verkaufte Objekte mit Lage, Typ und Vermarktungsdauer, sofern die Eigentümer zugestimmt haben.
  • Eine eigene Seite je Stadt oder Stadtteil, in dem Sie tatsächlich aktiv sind, mit eigenem Marktwissen statt ausgetauschtem Ortsnamen.

Bewertungsanfrage: der stärkste Lead

Ein Formular „Immobilie bewerten lassen“ ist für Makler der wertvollste Einstieg. Fragen Sie Objektart, Lage, Wohnfläche, Baujahr und Zeitrahmen für den Verkauf ab. Versprechen Sie keine automatische Sofortbewertung, wenn Sie danach ohnehin anrufen; versprechen Sie eine persönliche Einschätzung innerhalb einer genannten Frist.

Damit keine Anfrage liegen bleibt, gehört sie automatisch ins CRM, mit Erinnerung für den Rückruf. Wie diese Übergabe funktioniert, beschreiben wir im Artikel zur Automatisierung von Leads.

Pflichtangaben bei Objekten und im Impressum

Liegt bei einer Immobilienanzeige ein Energieausweis vor, muss die Anzeige nach § 87 Gebäudemodernisierungsgesetz (früher GEG) die Art des Ausweises, den Endenergiebedarf oder -verbrauch, den wesentlichen Energieträger und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse nennen. Das gilt auch für die Objektseite auf Ihrer eigenen Website.

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf der Makler, der für beide Seiten tätig ist, die Provision nur in gleicher Höhe von beiden verlangen (§ 656c BGB). Nennen Sie die Provision im Exposé klar und richtig verteilt.

Ins Impressum gehören neben den üblichen Angaben die Erlaubnis nach § 34c GewO und die zuständige Aufsichtsbehörde mit Anschrift.

Exposé-Anfragen und Widerrufsrecht

Kommt ein Maklervertrag mit einem Verbraucher über die Website oder per E-Mail zustande, ist er ein Fernabsatzvertrag, und dem Interessenten steht ein Widerrufsrecht zu. Die Exposé-Anfrage sollte deshalb die Widerrufsbelehrung enthalten und den Wunsch abfragen, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden. Die Formulierungen stimmen Sie mit Ihrem Rechtsberater ab; die technische Strecke vom Formular bis zum automatischen Exposé-Versand setzen wir um.

Eine Makler-Website mit Verkäufer-Seiten, Bewertungsformular, Objektseiten und CRM-Anbindung beginnt bei uns bei 1.800 € zum Festpreis; die Anbindung an Ihre Maklersoftware oder Portale klären wir im Angebot.

Häufige Fragen

Können Objekte automatisch aus unserer Maklersoftware kommen?
Meist ja. Viele Maklerprogramme exportieren Objekte über die verbreitete OpenImmo-Schnittstelle oder eine API. Dann pflegen Sie Objekte nur an einer Stelle.
Brauchen wir Seiten für jeden Ort?
Nur für Orte, in denen Sie tatsächlich vermarkten und etwas Eigenes zu sagen haben: Preisniveau, typische Objekte, Nachfrage, Ihre Referenzen dort. Kopierte Seiten mit ausgetauschtem Ortsnamen schaden eher.
Lohnt sich ein Online-Bewertungsrechner?
Er erzeugt viele Kontakte, aber oft von Eigentümern ohne Verkaufsabsicht. Ein kurzes Formular mit persönlicher Einschätzung bringt weniger, aber bessere Anfragen.

Quellen

Nennen Sie uns Ihr Gebiet, Ihre Maklersoftware und wie Eigentümer heute zu Ihnen finden. Sie erhalten eine Seitenstruktur und einen Festpreis.

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