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5 Min. LesezeitVon Onravetoni

Website für Hundeschulen und Hundetrainer: Kurse, Buchungen und die nötige Erlaubnis

Hundehalter suchen einen Trainer, wenn ein Welpe einzieht oder ein Problem belastend wird: Ziehen an der Leine, Bellen, Spannungen mit anderen Hunden. Sie wollen wissen, ob der Trainer Erfahrung mit ihrem Thema hat, wie das Training abläuft und wann der nächste Kurs beginnt.

Kurse nach Alter und Problem

Gliedern Sie das Angebot so, wie Halter denken: Welpenkurse, Grundgehorsam, Problemverhalten, Hundesport und Einzeltraining. Jede Kursseite nennt Zielgruppe, Inhalte, Gruppengröße, Dauer, Ort und Preis.

Buchung und Kursverwaltung

Lassen Sie Halter einen Kursplatz oder eine Einzelstunde online buchen, mit Zahlung oder Anzahlung. Fragen Sie im Buchungsformular Alter, Rasse und Impfstatus des Hundes ab, aber keine unnötigen persönlichen Daten:

  • Kurstermine mit freien Plätzen.
  • Buchung mit Zahlung oder Anzahlung.
  • Eine Warteliste für volle Kurse.
  • Eine Erinnerung vor jedem Termin.

Erlaubnis und Qualifikation

Wer in Deutschland gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbildet oder Halter bei der Ausbildung ihrer Hunde anleitet, braucht eine Erlaubnis der Veterinärbehörde nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Nennen Sie die Erlaubnis und Ihre Qualifikationen auf der Website; Halter fragen zunehmend danach.

Vertrauen: Methoden, Fotos und Bewertungen

Beschreiben Sie Ihre Trainingsmethoden in verständlicher Sprache und zeigen Sie echte Fotos oder kurze Videos aus Kursen, mit Einwilligung der Halter. Bewertungen von Haltern mit ähnlichen Problemen haben das größte Gewicht.

Lokale Suche und Kosten

Halter suchen „Hundeschule“ oder „Welpenkurs“ plus Ort. Ein Google-Unternehmensprofil mit Kursfotos und Bewertungen sowie eine Seite je Kursart bringen die meisten Buchungen. Eine Hundeschul-Website mit Kursseiten und Online-Buchung beginnt bei uns bei 1.800 €; eine einzelne Landingpage für einen Kurs ab 600 €.

Häufige Fragen

Brauche ich als Hundetrainer eine Erlaubnis?
Wenn Sie gewerbsmäßig Hunde für andere ausbilden oder Halter anleiten, ja, nach § 11 des Tierschutzgesetzes. Klären Sie die Voraussetzungen mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde.
Sollten Kurspreise online stehen?
Ja. Halter vergleichen, und klare Preise mit den enthaltenen Leistungen führen zu mehr Buchungen.
Kann ich Online-Kurse verkaufen?
Ja, aber Kurse mit aufgezeichneten Inhalten und Lernerfolgskontrolle können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen. Lassen Sie solche Formate vor dem Start prüfen.

Quellen

Erzählen Sie uns von Ihren Kursen, Ihrem Gebiet und Ihrem Buchungsablauf. Sie erhalten einen Seitenplan und einen Festpreis für Ihre Hundeschul-Website.

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